AVV & DSGVO

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist Auftragsverarbeiter eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Wenn ein Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) personenbezogene Daten verarbeitet, sind Sie und der Auftragnehmer verpflichtet, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen! Sie können diese Vereinbarung im Falle einer Kontrolle durch Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde dann vorlegen.

Alle Hosting-Anbieter die wir für die Installation der Cloud verwenden, bieten ihren Kunden einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, kurz AVV, an. Dieser Vertrag kann in der Regel online abgeschlossen werden. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie den Vertrag umgehend als Anhang in einer Mail.

Wie genau Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag bei den verschiedenen Anbietern abschließen, können Sie auf den Seiten der jeweiligen Betreiber nachlesen.

Grafik eines Schutzschildes

Hetzner:
Der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß ART. 28 DSGVO steht jedem Benutzer in seinem Kundenaccount zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter https://docs.hetzner.com/de/general/general-terms-and-conditions/data-privacy-faq/#auftragsverarbeitung
Ein Muster des Vertrags findet man unter https://www.hetzner.com/AV/DPA_de.pdf

1&1 Ionos SE:
Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)
https://www.ionos.de/hilfe/datenschutz/allgemeine-informationen-zur-datenschutz-grundverordnung-dsgvo/auftragsverarbeitung/
Blanko Mustervertrag: Vertrag_zur_Auftragsverarbeitung_AVV_
Technische_und_organisatorische_Massnahmen__TOM_